ist der Pastoralrat der Pfarrgemeinde
dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche
beratend oder beschließend in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen, mitzuwirken.
Jedes Gemeindemitglied hat das Recht, sich an den Pfarrgemeinderat zu wenden.
a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde wecken und aktivieren,
b) Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung gewinnen und fördern,
c) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde einbringen,
d) den Dienst im karitativen und sozialen Bereich fördern,
e) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht werden und die Möglichkeit seelsorgerischer Hilfe suchen,
f) Verantwortung für christliche Erziehung in Familie, Schule, Gemeinde und ihren Einrichtungen wach halten,
g) ökumenische Zusammenarbeit suchen und fördern und sich um ein gemeinsames Glaubens-zeugnis in der Gesellschaft bemühen,
h) Kontakte mit Menschen anderen Glaubens suchen,
i) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen in der Gemeinde unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abstimmen,
k) Kontakte zu denen suchen, die dem Gemeindeleben fern stehen,
l) die Gemeinde regelmäßig über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme informieren,
m) vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die besonderen Bedürfnisse der Gemein-de unterrichten und mit dem Leiter des zuständigen Dezernats im Erzbischöflichen Ordinariat ein Gespräch führen.
Neuruppin | |
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Vorsitzender: | Herr Eike Hoff, Kontakt:
Siehe Pfarrei- Pfarrbüro |
Mitglieder: | Annemarie Eichler, Harald Schrage, Michael Schneider, Reinhard Soika |
Nächste Sitzungstermine: | folgen |
Fürstenberg |
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Vorsitzender: |
Mitglieder: |
Nächste Sitzungstermine: |
in der Regel besteht der Pafrrgemeinderat aus:
Die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beträgt vier Jahre und endet mit der Konstituierung eines neuen Pfarrgemeinderates.
Die Aufgabe im Pfarrgemeinderat ist ein Ehrenamt.